Ombudspersonen
Laut §38 Abs. 4 S. 2 Landeshochschulgesetz sind alle promotionsberechtigten Hochschulen dazu verpflichtet, Ombudspersonen für Promovierende und deren Betreuer_innen zur Verfügung zu stellen. Die Ombudsperson versteht sich dabei als neutrale Instanz, die im Streit- oder Konfliktfall im Zuge der Arbeit an der Dissertationsschrift vermittelt und berät. Die Ombudsperson berät als Vertrauensperson diejenigen, die sie über ein vermutetes Fehlverhalten in der Wissenschaft informieren.
Prof. Dr.
Egbert Witte
Raum: M2 1.14
Telefon: +49 7171 983-267
E-Mail:
[email protected]
Leiter
Abteilung: Allgemeine Pädagogik
Prof. Dr.
Gabriele Hofmann
Raum: 2.01 (Altbau)
Telefon: +49 7171 602-890
E-Mail:
[email protected]
Leiterin
Institut der Künste
Abteilung: Musik