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Versicherung

Eine gesetzliche Unfallversicherung besteht für alle Studierenden bei allen Tätigkeiten in den Hochschuleinrichtungen und auf dem Weg dorthin und wieder zurück.

Zusätzlich sind Studierende über ihren Studierendenwerksbeitrag versichert:

Die Freizeit-Unfallversicherung bietet Schutz für immatrikulierte Studierende während Freizeit, Praktika und prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten außerhalb der Hochschule.

Versichert sind:

  • Invalidität, Tod und Bergungskosten;
  • Unfälle bei der Betätigung bei einem Beruf oder Gewerbe – auch als Werkstudent –, für die nach dem SGBVII die zuständige Berufsgenossenschaft einzutreten hat, wenn diese Tätigkeit zum Studium gehört;
  • Studierende, die ein oder zwei Auslandssemester absolvieren;
  • immatrikulierte Studierende während Auslandssemestern bzw. Auslandspraktika im Rahmen des ERASMUS-Programms für max. 24 Monate;

Ausgenommen sind Praktika, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Studium stehen.

Schadensfallmeldung:
Bitte melden Sie alle Schadensfälle umgehend an [email protected]