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Erasmus+ Auslandsstudium (SMS)

Semester-Studienaufenthalte im Rahmen des Erasmus+-Programms


Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:  

  • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.)
  • Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2 – 12 Monaten Länge (auch mehrfach). Bitte beachten Sie, dass die Hochschulen in der Regel nur Studierende für ganze Semester aufnehmen.
  • Praktika im europäischen Ausland von je 2 – 12 Monaten Länge (auch mehrfach)
  • Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist. Weitere Informationen zum Erasmus+ Auslandspraktikum finden Sie hier.  


Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandsstudium  

  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus+ Kooperationsvereinbarung („inter-institutional agreement“) abgeschlossen hat
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus+ Universitätscharta (ECHE)  

Erasmus+ Partnerhochschulen sind in unserer Partnerliste mit (*) gekennzeichnet. Diese Liste und weitere Informationen finden Sie hier.    


Fördersätze:

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Europaweit gelten die folgenden monatlichen Beträge für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):

Gruppe 1
monatlich
600 Euro:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Gruppe 2
monatlich
540 Euro:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Alle Studierenden eines Förderjahres und einer Ländergruppe erhalten die gleichen Fördersätze.

Studierende, die ein Semester an einer Partnerhochschule studieren, erhalten in der Regel finanzielle Erasmus-Förderung für 4 Monate (wenn nur ein term studiert wird, erhalten Studierende Förderung für drei Monate). Falls die Studienzeit deutlich (d. h. mindestens 1 Monate) länger als die ursprünglich vorgesehene Förderdauer ist und falls noch Mittel zur Verfügung stehen, kann nachträglich die Förderdauer erhöht werden.

Auch wenn Großbritannien aufgrund des Brexit nicht mehr am Erasmus+ Programm teilnimmt, können Studienaufenthalte in begrenztem Umfang mit Erasmus+ gefördert werden. Dies gilt auch für Aufenthalte in der Schweiz. Die Förderhöhe beträgt bei beiden Ländern 600.- Euro pro Monat.

 

"International Credit Mobility":

Auch außerhalb Europas ist es möglich, ein Erasmus-Semester an einer Partnerhochschule zu absolvieren.

Aktuell ist dies für Englisch-Studierende am Levinsky College of Education Tel Aviv (Israel) möglich.

Pro Monat erhalten die Studierenden 700.- Euro aus Erasmus-Mitteln, außerdem wird eine Reisekostenpauschale von 360.- Euro ausbezahlt. Zudem können bestimmte Studierendengruppen eine zusätzliche finanzielle Förderung erhalten (siehe Abschnitt weiter unten „Zusatzförderung).

 

Antragsverfahren und Auswahl:

Bewerbungsfrist für das darauffolgende Akademische Jahr ist immer der 1.2. (d. h. z. B. der 1.2.2026 für das WiSe 26/27 und das SoSe 2027). Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Vollständig (am PC) ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben mit ausführlicher Begründung Ihres gewünschten Ziels
  • Lebenslauf und Foto
  • Kopie Abiturzeugnis
  • Kopie Studienübersicht aus LSF
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Für das aktuelle Semester für Studierende im Master IKU: ein Empfehlungsschreiben eines/r Lehrenden in Ihrem Studiengang  

Die Entscheidung trifft das Akademische Auslandsamt gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern Ihres Studiengangs aufgrund der unten genannten Auswahlkriterien. Zusätzlich zur schriftlichen Bewerbung führen wir ggf. noch mündliche Auswahlgespräche durch. Ist Ihre Arbeitssprache Englisch, wird auf jeden Fall ein Interview auf Englisch durchgeführt.

 

Auswahlkriterien:  

  • Fachliche und persönliche Eignung
  • Leistungen im bisherigen Studium (bei Bewerbungen in einem frühen Studienabschnitt werden auch schulische Leistungen berücksichtigt)
  • Sinnhaftigkeit des Vorhabens
  • Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache
  • Soziale und interkulturelle Kompetenz
  • Engagement außerhalb des Studiums  

Bitte beachten Sie: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Sprachkompetenz:

Die Europäische Kommission stellt mit dem OLS (Online Language Programme) ein kostenloses Sprachlern-Programm für die meisten europäischen Sprachen zur Verfügung. Hier sind für die Teilnehmenden Selbsteinschätzungen der Sprachkenntnisse durch sogenannte self-assessments (Sprachtests), die zu jedem Zeitpunkt durchgeführt werden können, sowie Sprachkurse in beliebig vielen Sprachen möglich. Mit dem OLS-Sprachkurs können Erasmus+ Geförderte ihre Fremdsprachenkenntnisse vor und während des Auslandsaufenthalts verbessern.

Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in Inter-Institutional Agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind nicht mit o.g. self-assessments zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.

 

Erasmus+ Studierendencharta:

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der "Erasmus+ Studierendencharta" geregelt, die auf dieser Website heruntergeladen werden kann.

 

Zusatzförderung:

Mit dem Programm Erasmus+ sollen künftig Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion, Vielfalt und Fairness sowie Nachhaltigkeit gefördert werden. Daher wurden die Zielgruppen für eine Erasmus+ Zusatzförderung ab dem akademischen Jahr 2022/23 ausgeweitet. Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, sollen besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.

Zusätzlich zu den Studierenden mit Kind, behinderten oder chronisch kranken Studierenden können unter bestimmten Bedingungen künftig weitere Gruppen einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro erhalten: erwerbstätige Studierende und Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.

Außerdem gibt es für alle Studierenden die Möglichkeit, zusätzliche Reisetage vergütet zu bekommen, falls Sie sich für nachhaltiges Reisen entscheiden. Eine gute Möglichkeit dazu bietet z.B. der neue Interrail Pass Erasmus+, der es Erasmus+ Teilnehmenden erlaubt, innerhalb von sechs Monaten an 4 oder 6 Tagen innerhalb Europas mit der Bahn zu reisen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Die detaillierten Förderkriterien für alle oben genannten Zusatzförderungen finden Sie auf unserem „Infoblatt Zusatzförderung“. (PDF, 151 KB)

 

Berichte:

Nach Abschluss des Aufenthalts reichen die Erasmus-Studierenden einen online-Bericht und einen Erfahrungsbericht ein, mit dessen Hilfe wir den Austausch noch weiter verbessern und die Studierenden ihre Erfahrungen reflektieren können.

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